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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Neu- und Gebrauchtwaren

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf neuer und gebrauchter Waren durch die ABZ-International GmbH.

Alle mit ihr geschlossenen Kaufverträge erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch bei Kenntnis hiervon, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Mit Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde zu, dass auch für künftige Verträge mit der ABZ-International GmbH diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

 

§ 1 Eigentumsvorbehalt

1.  Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Ist der Käufer eine juristische Person des ِffentlichen Rechts, ein ِffentlich-rechtliches Sondervermِgen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt solange bestehen, bis sämtliche Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung erfüllt sind.

2 Die Verkäuferin ist zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer dies verlangt und sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherheit geleistet hat.

3 Der Käufer hat der Verkäuferin von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat der Verkäuferin alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

4 Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der Verkäuferin nicht nachkommt, kann die Verkäuferin nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe des noch in ihrem Eigentum stehenden Vertragsgegenstandes verlangen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch die Verkäuferin liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch die Verkäuferin liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Sofern der Verkäuferin darüber hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zusteht, und nimmt sie den Kaufgegenstand wieder an sich, so besteht Einigkeit zwischen Verkäuferin und Käufer, dass die Verkäuferin dem Käufer den gewِhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein ِffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewِhnlichen Verkaufswert ermitteln. Die hierfür und sonst durch die Rücknahme und deren Verwertung entstehenden Kosten trägt der Käufer. Die Verkäuferin ist nach Rückerhalt des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlِs ist auf Verbindlichkeiten der Verkäuferin - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlِses. Sie sind hِher oder niedriger anzusetzen, wenn die Verkäuferin hِhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.

5 Während der Zeit des bestehenden Eigentumsvorbehalts der Verkäuferin darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

 

§ 2 Sachmangel

1 Die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei Gebrauchtwaren in einem Jahr nach ـbernahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer.

2 Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Gebrauchtwaren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, wenn der Käufer eine juristische Person des ِffentlichen Rechts, ein ِffentlich-rechtliches Sondervermِgen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dies gilt auch bei Gegenständen, wenn der Käufer Unternehmer ist und den Kaufgegenstand zum Zweck des gewerblichen Weiterverkaufs oder Verwertung erwirbt.

3 Die Ansprüche des Käufers wegen arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der ـbernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes bleiben jeweils unberührt.

 

§ 3 Haftung

Hat die Verkäuferin aufgrund der gesetzlichen Bedingungen und nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet sie nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Diese Beschränkung gilt nicht bei Schäden an Leben, Kِrper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie bei allen Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen sowie Arglist der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Verkäuferin bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teilen desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet die Verkäuferin allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

§ 4 Schlussbestimmungen

1 Ansprüche aus dem Kaufvertrag können ohne schriftliche Einwilligung der Verkäuferin nicht abgetreten werden.

2 Alle weiteren Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des ِffentlichen Rechts oder ِffentlich-rechtliches Sondervermِgen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewِhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.

4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen mِglichst nahe kommt.

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Für Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.